Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3W-Logistik GmbH
Die 3W-Logistik GmbH erbringt für Ihre Kunden Leistungen auf der Basis vielfältiger rechtlicher Grundlagen und Vorschriften. Neben einer optimalen Transportabwicklung ist auch die Bereitstellung aller relevanten Informationen Teil unseres Dienstleistungsgedankens. Alle wichtigen transportrechtlichen Regelungen bieten wir Ihnen daher gerne zum Download an.
ADSp
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen; gültig ab 01.01.2003
Zusätzliche Erläuterungen zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen finden Sie bei Wikipedia.
CMR
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
Zusätzliche Erläuterungen zu den Internationalen Vereinbarungen über Beförderungsverträge auf Straßen finden Sie bei Wikipedia.
Die 3W-Logistik GmbH arbeitet ausschliesslich auf Grundlage der ADSp, jeweils geltende Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg, bei multimedialen Transporten unter Einschluß einer Sachbeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüberhinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio bzw. 2 Mio EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Die 3W-Logistik GmbH erbringt für Ihre Kunden Leistungen auf der Basis vielfältiger rechtlicher Grundlagen und Vorschriften. Neben einer optimalen Transportabwicklung ist auch die Bereitstellung aller relevanten Informationen Teil unseres Dienstleistungsgedankens. Alle wichtigen transportrechtlichen Regelungen bieten wir Ihnen daher gerne zum Download an.
ADSp
Zusätzliche Erläuterungen zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen finden Sie bei Wikipedia.
CMR
Zusätzliche Erläuterungen zu den Internationalen Vereinbarungen über Beförderungsverträge auf Straßen finden Sie bei Wikipedia.
Die 3W-Logistik GmbH arbeitet ausschliesslich auf Grundlage der ADSp, jeweils geltende Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg, bei multimedialen Transporten unter Einschluß einer Sachbeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüberhinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio bzw. 2 Mio EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist.
