Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung!

In Deutschland ist am 01.01.2009 die Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung ist, dass die Pflicht zur Anmeldung von Verkaufsverpackungen in einem dualen System grundsätzlich vom Erstinverkehrbringer der Verpackungen vorgenommen werden muss. Dies betrifft insbesondere Direktimporte. Bei einer Lieferung "ab Kellerei" ist demnach seit dem 01.01.2009 der Importeur als Auftraggeber verantwortlich für die Anmeldung. Eine Beauftragung Dritter bleibt aber weiterhin möglich.

Hier möchten wir ansetzen und Sie bei der Umsetzung unterstützen. Um Ihnen den Aufwand einer eigenen Anmeldung abzunehmen, bieten wir Ihnen ab dem 01.01.2010 in Kooperation mit einem führenden Entsorgungsunternehmen einen neuen Service an. Wir können ab diesem Zeitpunkt die Mengenmeldung der von Ihnen importierten Verpackungen für Sie vornehmen. Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich für Sie aus der Bündelung der Mengen von verschiedenen Kunden. Nur so sind wir in der Lage, Ihnen Konditionen anzubieten, die sonst erst bei grüßeren Mengen greifen.

Bitte informieren Sie uns, ob Sie Interesse an diesem Angebot haben (Telefon 069 8700 324 21 oder Email an andreas.walsleben@3w-logistik.com). Gerne stellen wir Ihnen dann weitere Informationen zur Verfügung.